Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1 Allgemeines – Geltungsbereich
1.1 Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

1.2 Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

1.3 Nebenabreden, Zusicherungen oder Änderungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur bei unserer ausdrücklichen, schriftlichen Anerkennung verbindlich.


2 Angebot – Angebotsunterlagen
2.1 Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nichts Gegenteiliges bestimmt wird.

2.2 Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2.3 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.


3 Preise – Zahlungsbedingungen – Zahlungsverzug – Aufrechnung
3.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder mangels anderer Vereinbarung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise.

3.2 Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

3.3 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

3.4 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder mangels anderer gesonderter Vereinbarungen nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis brutto (ohne Abzug) innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, auch diesen geltend zu machen.

3.5 Bei vom Besteller nachgewiesenen Mängeln ist der Besteller nur zur Zurückbehaltung der Zahlung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mängelbeseitigung) steht. Der Besteller ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag nicht in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten – Lieferung bzw. Leistung steht.

3.6 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf demselben rechtlichen Verhältnis beruht.


4 Lieferzeit – Lieferverzug
4.1 Liefertermine oder –fristen, die verbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

4.2 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

4.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die uns die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten –, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wir verpflichten uns allerdings, den Besteller vom Eintritt dieser Ausnahme unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

4.4 Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung zur Lieferung oder Leistung frei, kann der Besteller hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.

4.5 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

4.6 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich aufkommender Mehraufwendungen zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

4.7 Kommt der Besteller im Fall des Annahmeverzugs einem schriftlichen Abnahmeverlangen innerhalb angemessener Zeit nicht nach, sind wir berechtigt, die Erfüllung des Vertrages zu verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wir sind in diesem Fall berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 20% des vereinbarten Brutto-Kaufpreises zu verlangen oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Besteller zu fordern. Bei Verlangen des pauschalierten Schadensersatzes ist der Besteller berechtigt, den Nachweis zu führen, dass uns nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

4.8 Sofern die Voraussetzungen von Abs. 4.6. vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

4.9 Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Besteller nicht von Interesse.


5 Versandbedingungen – Gefahrenübergang

5.1 Soweit der Versand nicht durch unsere eigenen Fahrzeuge vorgenommen wird, rollen alle Sendungen auf Gefahr des Bestellers, dem auch die Versicherung der Ware obliegt. Der Gefahrenübergang erfolgt im Zeitpunkt der Übergabe der Ware durch uns an den Versandbeauftragten bzw. den Besteller.

5.2 Erkennbare Transportschäden sind unverzüglich bei der Annahme der Ware, verdeckte Transportschäden spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung bei uns bzw. bei dem anliefernden Versandbeauftragten schriftlich geltend zu machen.

5.3 Bei Versendung durch uns behalten wir uns die Wahl des Versandweges und die Versandart vor.


6 Haftung für Mängel

6.1. Die Gewährleistungsfrist bei Bestellern beträgt bei neu hergestellten Sachen12 Monate; sie beginnt mit der Ablieferung der Ware. Eine Gewährleistung für gebrauchte Sachen wird ausgeschlossen. Diese Verjährungsfristen gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche, die mit einem Mangel in Verbindung stehen.

6.2. Den Besteller treffen die Untersuchungs- und Rügepflichten gem. § 377HGB; verletzt der Besteller diese Pflichten, so treten die dort genannten Rechtsfolgen ein.

6.3. § 377 HGB gilt aber zwischen uns und dem Besteller auch dann, wenn der Kunde i.S.v. § 14 BGB ist und die Bestellung in Ausübung einer gewerblichen oder selbständige berufliche Tätigkeit erfolgt.

6.4. Im Übrigen ist unabhängig von § 377 HGB der Besteller verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

6.5. Den Besteller trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

6.6. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

6.7. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, besteht – insoweit abweichend von § 439 Abs. 1 BGB – nach unserer Wahl ein Anspruch auf Nachbesserung oder auf Ersatzlieferung. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Besteller, soweit sie sich dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht wird, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

6.8. Schlägt eine zweimalige Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Weitere Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche des Bestellers. Die Gewährleistung umfasst nicht natürlichen Verschleiß sowie Schäden, die entweder durch unsachgemäße Behandlung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte hervorgerufen sind.

6.9. Reklamationen können nicht anerkannt werden, wenn es sich um zweite Wahl oder einen Sonderposten handelt und die Gebrauchstüchtigkeit der Ware nicht entscheidend beeinträchtigt wird. Beim Kauf berücksichtigte Mängel können nicht als Reklamation geltend gemacht werden. Reklamationen wegen Beeinträchtigungen, die nach dem Stand der Technik unvermeidbar sind, stellen keine Mängel dar, da die Ursache weder material-, noch herstellungsbedingt ist. Dasselbe gilt für geringfügige Abweichungen in der Qualität, Gewicht, Größe, Dicke, Breite, Ausrüstung, Musterung und Farbe, soweit diese aufgrund gültiger Norm zulässig sind.

6.10. Soweit der Besteller Rechte aus den Rückgriffsregelungen der §§ 478, 479 BGB geltend macht, schließen wir die Haftung auf Schadensersatz aus.

7 Sonstige Haftung
7.1. Wir haften in Fällen des eigenen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Unsere Haftung ist – unabhängig vom Rechtsgrund – auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

7.2. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Bestellers, z.B. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

7.3. Die Regelungen der vorstehenden Ziff. 7.1. und 7.2. erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.


8 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Lanpool AG
Hauptstrasse 9
6287 Aesch LU
Tel. +41 58 521 21 21
Fax +41 41 919 90 05
E-Mail: info@lanpool.ch

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung


8.2. Wir sind jederzeit und ohne Anmahnung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Bestellers wesentlich verschlechtert haben und infolge dessen die Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers gefährdet ist. Diese Voraussetzungen gelten zum Beispiel dann als erfüllt, wenn bei dem Besteller Zahlungseinstellungen, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wegen Zahlungsansprüchen, Wechsel- und Scheckprotesten erfolgen oder über das Vermögen des Bestellers ein Insolvenzverfahren beantragt oder ein solches eröffnet wird. Die Rechte bestehen auch dann, wenn diese Voraussetzungen bereits bei Vertragsabschluß vorhanden, uns jedoch nicht bekannt waren.


9 Eigentumsvorbehalt
9.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang der Zahlung der aus der konkreten Lieferung entstandenen Forderung (bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur Einlösung) vor (Einfacher Eigentumsvorbehalt). Bei Pflichtverletzung des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes zu verlangen und / oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Besteller ist in diesen Fällen zur unverzüglichen Herausgabe verpflichtet. In unserem Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes liegt keine Rücktrittserklärung, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.

9.2 Im Übrigen vereinbaren wir für alle weiteren von uns gelieferten und bereits bezahlten Waren ein Sicherungseigentum wegen aller aus der Geschäftsverbindung noch bestehenden Forderungen. Die Übergabe der Ware wird dadurch ersetzt, dass der Besteller zum kostenfreien Besitz der Sachen berechtigt ist (Besitzkonstitut).

9.3 Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

9.4 Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

9.5 Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (inkl. Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus einer Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Die Abtretung erfolgt zur Absicherung aller unserer Forderungen gegen den Besteller, soweit die Forderung nicht durch den einfachen Eigentumsvorbehalt gem. Ziff. 9.1. abgesichert ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, diese Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller die uns abgetretenen Forderungen der Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörenden Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Im Übrigen ermächtigt uns der Besteller bereits jetzt, den Forderungsübergang in seinem Namen und in seinem Auftrag den Schuldnern anzuzeigen.

9.6 Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsendbetrag, inkl. Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche, wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

9.7 Der Besteller tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

9.8 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.


10 Zusätzliche Bedingungen für Montage- und Reparaturarbeiten
10.1 Grundlage aller von uns durchzuführender Montagearbeiten sind die vom Besteller genehmigten Ausführungszeichnungen. Die Montageleistungen werden bausauber übergeben. Eine Feinreinigung obliegt dem Bauherrn bzw. dem Auftraggeber.

10.2 Bei auftretenden Maßtoleranzen, die nicht der VOB oder den DIN-Vorschriften entsprechen, müssen für geleistete Mehraufwendungen Regiekosten in Anwendung gebracht werden. Die Verrechnung erfolgt auf Stundennachweis zu unseren jeweils gültigen Stundensätzen. Alle zusätzlich zu erbringenden Leistungen bzw. Mehraufwendungen, wie zum Beispiel Anpassarbeiten, besondere Decken- und Wandanschlüsse usw., werden gesondert berechnet. Aufwendungen, die auf Behinderungen durch andere Handwerker, Montageverschiebungen, etc. zurückzuführen sind, werden nach Zeitaufwand abgerechnet.


11 Anzuwendendes Recht
Vertragsverhältnisse, auf die diese Verkaufs- und Lieferbedingungen Anwendung finden, unterliegen dem Recht der BRD.

12 Gerichtsstand – Erfüllungsort
12.1 Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, das für unseren Geschäftssitz zuständige Amtsgericht, nach unserer Wahl auch die für unseren Geschäftssitz zuständige Handelskammer des Landgerichts, zuständig. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Besteller an seinem Geschäfts- oder Wohnsitzgericht zu verklagen.

12.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.


13 Datenschutz
Durch den Vertragsabschluss erklärt der Besteller sein Einverständnis damit, dass Lanpool AG die von den Bestellern eingegebenen persönlichen Daten speichert, verarbeitet und benutzt, um die Bestellung auszuführen. Sofern der Besteller auf dem Bestellformular sein Einverständnis erklärt hat, ist Lanpool AG auch berechtigt, diese Daten, sofern sie gemäß den gesetzlichen Bestimmungen weitergeleitet werden können, an andere Gesellschaften der Lanpool AG weiterzuleiten, um dem Bestellern gelegentlich Informationen über andere Produkte und Dienstleistungen zukommen zu lassen, die für diesen von Interesse sein könnten. Der Besteller ist berechtigt, Auskunft über Umfang und Zweck der Datenverarbeitung und Benennung weiterer Empfänger der Daten zu verlangen, der Nutzung oder Übermittlung seiner Daten für Werbezwecke (Sperrkennzeichen) zu widersprechen sowie Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung seiner gespeicherten persönlichen Daten zu verlangen.


14 Geltungsbereich
Die vorstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten vom 01. Januar 2022 an.